Rechte und Pflichten

Voraussetzungen

Um ordentliches Mitglied des Vereins WUK-Musik zu werden, muss eine Person von den derzeitigen Nutzer_innen in deren Raum eingeladen werden und der Antrag auf Aufnahme in den Verein vom Plenum mit einfacher Mehrheit angenommen werden. Darüber hinaus muss die Person auch Mitglied beim Verein WUK (Verein zur Schaffung offener Kultur­ und Werkstättenhäuser, ZVR: 535133641) werden und während aufrechter Mitgliedschaft bleiben.

Rechte

Ordentliche Mitglieder haben das Recht, am Plenum und der Generalversammlung des Vereins teilzunehmen, dort das Wort zu ergreifen und sich an Abstimmungen zu beteiligen und sich zur Wahl für eine Funktion zu stellen.

Darüber hinaus haben die Mitglieder insbesondere das Recht, ihren Proberaum zur Schaffung von Musik zu nutzen und gemeinsam neue Mitglieder in diesen einzuladen.

Die Nutzung des Studios ist Mitgliedern zu im Vergleich zu anderen Personen günstigeren Konditionen möglich.

Pflichten

Mitglieder sind nicht nur berechtigt sondern auch verpflichtet, an der Willensbildung des Vereins mitzuwirken und dazu regelmäßig an den Plena teilzunehmen.

Mitglieder sind darüber hinaus verpflichtet, alle Räume des Bereichs rein und instand zu halten, sowohl ihre Proberäume als auch Gänge und WCs.

Sie sind zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge und des Kulturschillings in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.


Detailliert sind die Rechte und Pflichten sowie die Struktur des Vereins im Statut des Vereines „WUK­Musik“ (Werkstätten und Kulturhaus ­Musik) geregelt.